Förderung

Beiträge zur Förderung des Stiftungszweckes werden jährlich vergeben. Die Mittel der Stiftung werden ausschliesslich für die in der Satzung festgehaltenen Zielsetzungen anhand der unten aufgeführten Förderkriterien verwendet. Wer sich um einen Stiftungsbeitrag bewerben möchte, reicht ein entsprechendes Gesuch am Sitz der Stiftung (Download des Formulars) oder über das Online-Antragsformular ein. Der Bewerber untermauert sein Gesuch mit zweckdienlichen Angaben und Begründungen.

Letzter Termin für die Einreichung eines Gesuches ist jeweils der 31. Dezember eines Jahres.

Förderkriterien

Die Kriterien für die Vergabe der Beiträge zum Erhalt der bäuerlichen Dachlandschaft und der historischen Bausubstanz sind:

  1. Kulturhistorische Bedeutung des Baues;
  2. Dringlichkeit der Maßnahmen;
  3. Wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers;
  4. Vorrang haben Maßnahmen, die den Fortbestand eines Baues gewährleisten (Statik, Dächer) und die vom öffentlichen Raum aus einsichtbar sind (Fassaden, Dächer);
  5. handwerkliche und / oder restauratorische Qualität der Maßnahmen (Material und Technologie);
  6. Vorlage eines Finanzierungsplanes mit Offenlegung der in Aussicht gestellten oder bereits erhaltenen Beiträge von Seiten der öffentlichen Hand.

Darüber hinaus zieht die Kommission alle weiteren Aspekte in Betracht, die von Interesse sind, um über ein umfassendes und stimmiges Bild zu verfügen. Ein Lokalaugenschein durch einen durch die Stiftung benannten Experten für Baudenkmäler und historische Höfe ist unerlässlicher Teil des Prozesses. Auf dieser Grundlage befindet die Kommission über die Förderungswürdigkeit eines Projektes und die entsprechende Fördersumme.

 

Die Stiftung erstellt eine Rangliste aller zur Förderung genehmigten Projekte. Die Auszahlung erfolgt der Reihe nach, sobald die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt.

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